AGB
§ 1 · Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der DnM Dämmstoffe nach Maß GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 5, 46485 Wesel (nachfolgend „DNM"), und ihren Kunden, sofern es sich um Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von den angebotenen Leistungen ausgeschlossen.
Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, DNM stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 · Vertragsschluss
Angebote von DNM sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande durch eine individuelle Anfrage des Kunden, ein daraufhin erstelltes schriftliches Angebot von DNM und die anschließende schriftliche Auftragsbestätigung durch DNM oder durch die Lieferung der Ware.
Die Darstellung der Produkte und Leistungen auf der Website dient ausschließlich der Information und stellt kein verbindliches Angebot dar.
§ 3 · Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Frachtkosten, Verpackung und etwaige Zölle werden gesondert ausgewiesen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich eine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) berechnet.
Bei Erstkunden oder bei begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit behält sich DNM vor, Vorkasse oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
§ 4 · Lieferung und Lieferfristen
Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.
Die Lieferung erfolgt ab Werk Wesel (EXW gemäß Incoterms 2020), sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Frachtführer auf den Kunden über.
Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Materialengpässe oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse berechtigen DNM, die Lieferfrist angemessen zu verlängern. DNM wird den Kunden über solche Umstände unverzüglich informieren.
§ 5 · Sonderanfertigungen und Widerrufsausschluss
Da DNM überwiegend maßgefertigte Produkte nach kundenspezifischen Vorgaben (z. B. Maße, Zeichnungen oder CAD-Daten) herstellt, ist ein Widerruf oder eine Rücknahme nach Produktionsbeginn ausgeschlossen. Die Ware wird individuell nach Kundenspezifikation gefertigt und kann nicht anderweitig verwertet werden.
Eine Stornierung vor Produktionsbeginn ist nur mit schriftlicher Zustimmung von DNM möglich. In diesem Fall können bereits angefallene Planungs- und Materialkosten in Rechnung gestellt werden.
§ 6 · Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von DNM (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsbetrieb weiterzuverarbeiten oder zu veräußern; er tritt dabei bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes an DNM ab.
§ 7 · Mängelrüge und Gewährleistung
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von 5 Werktagen schriftlich zu rügen (§ 377 HGB). Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden.
Bei berechtigter Mängelrüge hat DNM das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung nach Wahl von DNM). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde Minderung oder – bei wesentlichen Mängeln – Rücktritt verlangen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung. Maßabweichungen innerhalb der vereinbarten oder branchenüblichen Toleranzen (±1 mm) stellen keinen Mangel dar.
§ 8 · Haftungsbeschränkung
DNM haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
§ 9 · Bereitstellung von Unterlagen
Der Kunde ist verpflichtet, für Sonderanfertigungen erforderliche Unterlagen (CAD-Daten, Zeichnungen, Maßangaben) rechtzeitig und in geeignetem Format bereitzustellen. DNM übernimmt keine Haftung für Fehler, die auf unvollständigen oder fehlerhaften Kundenunterlagen beruhen.
Der Kunde gewährleistet, dass die bereitgestellten Unterlagen keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt DNM von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
§ 10 · Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Leistungen ist Wesel. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der DnM Dämmstoffe nach Maß GmbH in Wesel.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
§ 11 · Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand
Januar 2026 · DnM Dämmstoffe nach Maß GmbH